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Unsere Philosophie - Zufriedene Kunden

Energieausweis

Seit dem Frühjahr 2014 ist es zwingend notwendig bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien und Wohnungen in Immobilien-Anzeigen (Zeitung, Internet) Pflichtangaben aus einem Energieausweis anzugeben. Die Pflicht einen Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung dem Interessenten vorzulegen bestehend dagegen schon länger.
Der Kauf- oder Mietinteressent kann aus dem Energieausweis ableiten und sehen, welchen zukünftigen Energieverbrauch er in der entsprechenden Wohnung oder Immobilie zu erwarten hat.

 

Bauteilberechnungen

Wir erstellen Bauteil- und U-Wert-Berechnungen nach DIN EN ISO 6946, Dampfdiffusionswiderstandsberechnungen nach Glaser sowie Wärmebrückenberechnungen für sämtliche Boden-, Decken-, Wand- und Dachaufbauten im Neubau und Sanierungsbereich.
Eine umfassende und detaillierte Bestandsaufnahme sind Grundlage einer jeden Gebäudesanierung und unumgänglich um Sanierungsschäden zu vermeiden.
Für die Inanspruchnahme von KfW-Zuschussprogrammen im Bereich der Gebäudesanierung sowie der Neubau-Förderprogramme ist das Hinzuziehen eines ausgebildeten Energieberaters und zugelassenen Sachverständigen für die Förderprogramme des Bundes notwendig.

KfW-Nachweise

Die Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen (Kredit- oder Zuschussvariante) erfordert einen gewissen Baustandard des Neubaus oder des zu sanierenden Objektes. Hier müssen neben der Einhaltung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) auch die technischen Mindestanforderungen der KfWFörderbank berücksichtigt werden.
Dies zu berechnen und in entsprechenden Nachweisen zu dokumentieren ist Aufgabe eines dazu geeigneten Sachverständigen.


Thermographie

Ein sehr hilfreiches Mittel in der Energieberatung an Gebäuden stellt die sogenannte Wärmebildthermographie dar. Hier lassen sich sowohl im Neubaubereich als Qualitätssicherung, als auch im Bereich der Gebäudesanierung fehlerhafte Schwachstellen an der Gebäudehülle bildlich darstellen. Der Bauherr / Eigentümer kann hier sehr einfach erkennen wo das Gebäude am meisten Energie verliert.

Eine Analyse mittels Wärmebildthermographie umfasst aber auch immer eine genaue und detaillierte Bestandsaufnahme des Gebäudes, da sich durch Unwissenheit und Falschinterpretationen der „bunten Bilder“ oft ungenaue Rückschlüsse und Diagnosen ableiten lassen. Dies erfordert ein gewisses Maß an Genauigkeit und Hintergrundwissen zum Thema Energieberatung und Bauphysik.

Blower-Door-Messung

Die sogenannte „Blower-Door-Messung“ (Luftdichtigkeitsprüfung) der Gebäudehülle dient der Qualitätssicherung sowie der dauerhaften Vermeidung von Lüftungsverlusten und Bauschäden. Laut Definition in der Energie-Einsparverordnung (EnEV) sind Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem aktuellen Stand der Technik abgedichtet werden.
Bei der Blower-Door-Messung wird mittels Differenzdruckverfahren nach DIN EN 13829 als Volumenstrommessung zwischen Gebäudeinnerem und Aussenluft die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle gemessen und definiert.
Über eine dazugehörige Leckageortung können fehlerhafte Details und Anschlusspunkte aufgedeckt und richtig ausgeführt werden.

Wir führen zusammen mit einem unabhängigen Ingenieur diese Blower-Door-Messungen durch.